Welche Bäume darf man fällen?

Welche Bäume darf man fällen?

Hallo Ihr Baumfreunde,

immerwieder kommt es vor, dass in unseren Städten und Gärten willenlos Bäume gefällt werden. In meinem Wohngebiet wurden innerhalb eines Jahres 17 alte und hoch gewachsene Bäume “umgehauen”. Bäume, die mir als Laien weder krank, noch krüpplig noch umsturzgefährdet vorkamen. Auf Nachfrage bei der Stadt, lagen nur für 7 dieser Bäume Fällgenehmigungen vor. Auffallend ist oft: Bäume an Wegrändern, Bürgersteigen und Parplätzen scheinen besonders gern den Umsäblern zum Opfer zu fallen.

Die Markierungen wie Kreuz, Kreis, ausgefüllter Kreis, Strich senkrecht oder waagerecht, die auf die Bäume gesprüht werden, ändern sich oft von Jahr zu Jahr und sind auch nicht in allen Gemeinden oder Städten gleich.

Was also tun, wenn man den Eindruck hat, zu viele Bäume werden sinnlos gefällt?

Ab ans Telefon! Fakt ist, in Deutschland gibt es für alles Verordnungen, Regeln und Satzungen.(-; In diesem Falle profitieren auch mal die Bäume davon. Allerdings brauchen die Bäume uns Bürger als Kontrollettis und Verteidiger, wenn sich nicht danach gerichtet wird.

In jeder Stadt gibt es so eine Verordnung, sie heisst in der Regel:

Satzung zum Schutz des Baumbestandes“.

Diesen Schutzsatzung gilt nicht nur für städtische Bäume, sondern auch für Bäume auf privaten Grundtücken und Gärten.

Hier ist auch geregelt, wie, von wem und wann Fällantrage an die Stadt gestellt werden müssen. Geschützte Bäume dürfen auch privat nicht einfach gefällt werden, nur weil sie irgendwem nicht gefallen, Licht wegnehmen usw.

Für mich persönlich ist einen Baum zu fällen, so er nicht verdorrt ist, oder von Schimmelpilz befallen gleich einer Ermordung eines Lebewesens. Auch zu bedenken: alle Tiere und Insekten dieses Baumes verlieren ihren Lebensraum.

Wenn ihr Bedenken habt, dass jemand “einfach so” Bäume fällt, oder auch nur einen, dann wendet euch an das Grünflächenamt eurer Stadt oder Gemeine. In grösseren Städten gibt es oft auch eine direkte Baumschutz Hotline, die ihr anrufen könnt, um nachzufragen, ob eine Fällgenehmigung für diesen Baum vorliegt. Findet ihr beides nicht, dann einfach direkt beim Ordnungsamt nachfragen, wer zuständig ist.

Nicht gefällt werden dürfen Bäume, die ab 1 Meter Höhe einen STAMMUMFANG von 80 cm oder mehr haben!

baumschutzverordnung

Wichtig ist:

• Fällarbeiten müssen zwischen dem 30. September und dem 1. März durchgeführt werden.

• Ab einer bestimmten Größe / einem bestimmten Umfang darf nicht ohne Genehmigung gefällt werden.

• Es bedarf einer entsprechenden Ausrüstung und einer Schutzkleidung

• Achtung: Für manche Bäume bedarf es einer Sondergenehmigung

 

WICHTIG zu bedenken : alle Tiere und Insekten dieses Baumes verlieren ihren Lebensraum. Viele Bäume sind viele Jahrzehnte oder weit über 100 Jahre alt – wer gibt uns das Recht, das nicht zu achten z.B. wegen irgendwelcher Bauvorhaben?

Bis auf einige Ausnahmen muss zum Fällen eines Baumes eine Baumfallgenehmigung vorliegen.

Faustregel:
Bäume, die eine Stammdicke von 80 cm (Umfang 80 cm oder 25,5 cm Durchmesser) und mehr haben, sind geschützt!

Es kann auch niemand langfristig “heimlich” einen Baum abholzen in der Wirrkopf Annahme, es fiele keinem auf. Es gibt nämlich das sogenannter Baumkatasteramt!

 Bäume auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Grünanlagen unterliegen natürlich einer amtlichen Kontrolle durch die zuständigen Gartenbauämter bzw. Grünflächenämter. In diesem Zusammenhang wird seitens der Behörden auch ein Baumkataster geführt, das ein Verzeichnis des Baumbestandes in einem bestimmten Gebiet darstellt. Das Baumkataster ist die Voraussetzung dafür, dass alle Bäume regelmäßig kontrolliert und gepflegt werden können.

 

Maßgebend ist die Regelung nach der Baumschutzverordnung

Aus der Baumschutzverordnung:

Was ist an Ersatzbäumen zu pflanzen?

Erfolgt eine Fällgenehmigung, so kann eine Ersatzpflanzung festgelegt werden.
Dies hängt von den Gründen ab:

Muss ein Baum aufgrund einer drohenden Gefahr ohnehin
beseitigt werden oder ist der Baum bereits abgestorben,
ist kein Ersatz erforderlich. Ist ein Baum jedoch gesund,
und es wird lediglich aufgrund einer unzumutbaren Situation
eine Fällung genehmigt (z. B. extremer Schattenwurf), so
muss Ersatz gepflanzt werden. Die Kosten hierfür trägt
der Antragsteller bzw. der Eigentümer des Baumes.
 

Welcher Ersatzbaum ist zu pflanzen?

Wenn eine Fällgenehmigung erteilt wird, so ist in der Regel
ein Ersatzbaum zu pflanzen. Sie können hierfür Laubbäume
Ihrer Wahl verwenden. Es muss also nicht zwingend für eine
gefällte Buche auch wieder eine Buche nachgepflanzt werden.
Wichtig ist nur, dass der Ersatzbaum, der übrigens von
Beginn an der Baumschutzsatzung unterliegt, eine Mindestqualität
von 20 cm Stammumfang hat; außerdem muss es
sich um einen einheimischen Laubbaum handeln.
Empfehlenswerte Baumgattungen (Bäume II. Ordnung)
in Hausgärten sind z. B.: Feldahorn, Hainbuche, Eberesche,
Vogelkirsche. Steht ausreichend Platz zur Verfügung,
so kommen auch größere Bäume (Bäume I. Ordnung)
in Frage wie Buche, Stieleiche, Linde und – in feuchteren
Bereichen – Esche oder Erle. Ob Sie einen Ersatzbaum
I. oder II. Ordnung pflanzen müssen, steht im Bescheid.
 

Bei Grenzbäumen droht noch mehr Ärger

Manchmal kann es auch erforderlich sein, dass die Nachbarn vor der Fällung eines Gartenbaumes ihr Einverständnis geben müssen. Bei sogenannten Grenzbäumen ist das beispielsweise so. Steht ein Gehölz unmittelbar auf der Grundstücksgrenze, gehört es mehreren Eigentümern. Das Gleiche kann für Bäume in Gärten von Eigentumswohnungen gelten. Selbst wer ein Sondernutzungsrecht für einen bestimmten Gartenanteil hat, sollte sich hier mit dem Absägen eines Baumes zurückhalten. Auf der Eigentümerversammlung muss dies in der Regel erst von der Mehrheit der Miteigentümer beschlossen werden. Wer Gehölze eigenmächtig und ohne die Zustimmung der anderen Eigentümer entfernt, macht sich unter Umständen schadensersatzpflichtig.

Erstveröffentlichung: 26.3.2014 – ( Siehe auch www.zuhause.de) –

 

Wann darf man Bäume nicht fällen?

Das Bundesnaturschutz legt in Paragraph 39, Absatz 5, Satz 2 bundesweit folgendes fest:

Es ist verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, an Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen[.]

baumabneindanke

Achtung: In den Bäumen, Hecken und Gebüschen leben eine Vielzahl von Tieren, Vögeln und Insekten. Während der Nist- und Brutzeit, grob umrissen im Frühling und im Sommer ist Baum fällen und selbst Hecken/Büsche schneiden daher absolut verboten.

Wer fällen will, muss einen Antrag für die Fallgenehmigung stellen.

Welche Informationen werden im Allgemeinen für einen solchen Antrag benötigt?

  • Sie sollten Fotos des Baumes oder der zu fällenden Bäume beilegen.
  • Es muss eine detaillierte Begründung abgegeben werden, weshalb die Notwendigkeit zum Fällen des Baumes / der Bäume besteht.
  • Das Grundstück und seine Lage sollten exakt skizziert sein und die Lage des Baumes / der Bäume ebenfalls.
  • Die Art des Baumes, die Größe (Höhe; Stammumfang) müssen exakt angegeben werden.

So eine Antragsstellung kann Sie ca. 25 EUR kosten. Einen Baum ohne Genehmigung zu fällen kann jedoch wesentlich teurer werden, Geldstrafen bis ca. 50.000 EUR sind gegebenfalls möglich. (Angabe ohne Gewähr)

 

Weiterführende Links:

  1. Liste der deutschen Bäume: http://www.baumkunde.de/baumlisten/
  2. Auch ein eigener Baum darf nicht einfach gefällt werden: http://www.zuhause.de/baum-faellen-nicht-immer-ist-baumfaellung-erlaubt/id_71932760/index
  3. Bußgeldliste: Baum fällen http://www.bussgeld-info.de/baum-faellen

 

::: VG ::: Nivi

 

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1 Kommentar

  1. Bei uns vor unserem Fenster ist eine große Wildkirchart in sekunden schnelle gerodet worden. Da haben sich aller Arten von Singvögel aufgehalten. Eine Birke die gesund war und sich die Eichörnchen aufgehalten haben auch in sekungen schnelle gerodet wurden und anschließend gehäckselt. Ich habe Tagelang nur geweint als wenn man mir den Arm abgerissen hat. Es tut so weh mit anzusehen wie die Auftraggeber von Vonovia kaltblütig die Bäume gerodet haben!!!!!! Und die unmenschliche Hausverwaltung bzw. Aktiengesellschaft rodet weiter!!!!!! Wer kann es Stoppen!!!!???!!! Kein Vogel singt mehr alle weg gedrengt, dass tut mir im Herzen so weh und der Schmerz hört nicht mehr auf!!!!!! Wir Mieter werden hier in Berlin Tegel Illerzeile scheiße behandelt Mieten steigen usw. aber bei den Tieren die wir alle brauchen wie sie singen was die kleinen Kerlchen uns Menschen für Freude bereiten, knadenlos ihren Lebensraum wegnehmen um überall neue Häuser bauen. Das Baumschutzamt in Reinickendorf hat mir eine dumme Antwort gegeben. Man ist so hilflos………

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